Häufige Fragen zu komplette IT-Geräte
Praxisantworten über Übergabe ohne vorigen Ausbau und den Umgang mit fest verbaute Komponenten.
Welche Geräte gelten bei der Aussonderung als vollständige IT-Systeme?
Dazu zählen beispielsweise Rechner oder Server einschließlich eingebauter Komponenten. Welche Peripherie mit übergeben wird, legt die Bestandsliste fest.
Wie werden eingebaute Festplatten vor der Übergabe berücksichtigt?
Die Datenträger müssen erkannt und entsprechend dem vereinbarten Verfahren entweder ausgebaut, gelöscht oder zur Vernichtung vorgesehen werden.
Müssen Netzteile, RAM und andere Komponenten vorab entfernt werden?
Nicht grundsätzlich. Der erforderliche Demontagegrad ergibt sich aus Geräteart, logistischer Situation und beauftragter Behandlung.
Was ist bei Geräten mit fest verlöteten Speichern zu beachten?
Bei integrierten Speichern lässt sich eine Trennung vom Gerät möglicherweise nicht ohne Weiteres durchführen. Der Umgang damit muss vorab festgelegt werden.
Wie werden komplette IT-Systeme transportfähig bereitgestellt?
Maße, Gewicht, Verpackung, Ladewege und bei Bedarf die Trennung empfindlicher Komponenten werden vor der Abholung abgestimmt.
Beweist die Entsorgung eines Geräts auch die Vernichtung seiner Daten?
Nein. Ein Hardware-Übernahmebeleg ersetzt keinen Nachweis für eine gesondert ausgeführte Datenträgervernichtung.